Satzung G.O.N.D. Fanclub

  •  1. Mitglied im G.O.N.D. Fanclub kann grundsätzlich jede Person werden, die sich mit den Grundsätzen der G.O.N.D. und den Punkten dieser Satzung identifizieren kann. Aus dieser Satzung ergeben sich Vorgaben - speziell Punkt Nr. 2 - die den Fanclub regeln.
  •  2. Dieser Fanclub ist ein absolut unpolitischer Zusammenschluss von Personen, die der Grundordnung und Idee der G.O.N.D. zustimmen und diese in vollem Umfang akzeptieren. Eine der maßgebenden Regeln ist, dass keinerlei politische Aktivität der Mitglieder mit Ihrem Fanclub-Shirt erwünscht ist oder geduldet wird. Desweiteren ist eine extremistische oder gar radikale politische Betätigung und/oder Gesinnung, ganz gleich ob „links“ oder „rechts“ strengstens verboten und führt zum sofortigen Ausschluss bzw. damit verbundenen automatischen Selbstausschluss. Mit dem Eintreten in den Club, versichert die jeweilige Person keine dieser Ziele zu verfolgen oder zu unterstützen. Strafbare Handlungen, die mit der Marke G.O.N.D. oder dem Club in Verbindung gebracht werden, werden Unmittelbar zur Anzeige gebracht.
  • 3. Der Fanclub, der nicht nur auf Deutschland beschränkt ist, besteht aus unterschiedlichen Ortsgruppen. Ein potentielles neues Fanclubmitglied kann sich entweder einer bestehender Ortsgruppe anschließen, oder eine neue Ortsgruppe gründen.
  • 4. Eine neue Ortsgruppe ist als Unterfanclub des Hauptfanclubs mit eigenem Namen zu verstehen. Sie kann ab 3 Personen (inkl. „Präsident“) gegründet werden. Der sog. „Präsident“ ist innerhalb der neuen Ortsgruppe zu wählen, um organisatorisch für die Hauptfanclub-Leitung einen Ansprechpartner zu haben. Jede Ortsgruppe muss sich einen speziellen Namen geben, der im Idealfall u.a. einen örtlichen Bezug zu der Gegend herstellt, in der die neue Ortsgruppe ansässig ist (z.B. „Terpentintrinker Köln“, „Bauwagen Frankfurt“...). Außerdem sollte der Name möglichst kurz gewählt werden (Platzbedarf auf T-Shirt ist begrenzt!).
  • 5. Es ist wünschenswert, dass nicht all zu viele kleine neue Ortsgruppen im selben/neuen Gebiet/Raum/Region entstehen. Einzelne potentielle neue Mitglieder werden gebeten sich eher bereits bestehenden Fanclubs anzuschließen. Sollte dies dennoch ausufern, würde sich die Fanclubleitung ggf. einschalten.
  • 6. Sollten sich Doppelnamen bei neuen Ortsgruppen ergeben, die bereits schon vergeben sind (Beispiel: „G.O.N.D. Fans Berlin“) und es kann kein anderer Name gefunden werden oder in Frage kommen, so wird dies durch die Erweiterungen „II“, „III“, usw. geregelt (Beispiel: „G.O.N.D. Fans Berlin II“) erfolgen. Geklärt werden diese Fälle durch die Fanclubleitung.
  • 7. Die einzelnen Ortsgruppen bzw. Unterfanclubs verwalten sich selbst  und unterliegen hier keinerlei Beschränkung oder Weisung, außer denen, die in dieser Satzung vorgegeben sind.
  • 8. Bei Unstimmigkeiten kann jedes Fanclubmitglied aus der bestehenden Ortsgruppe austreten und seine eigene Ortsgruppe gründen, sofern Punkt 4 dieser Satzung erfüllt ist. Alternativ dazu kann in einen anderen Fanclub gewechselt werden. In jedem Fall ist dazu immer die Fanclubleitung zu kontaktieren um die korrekte Zugehörigkeit aller Mitglieder zu dokumentieren. Außerdem ist in diesem Fall ein neues T-Shirt und Ausweis zu beantragen.
  • 9. Bei Ausschluss oder Austritt aus dem Fanclub, ist das ehemalige Mitglied verpflichtet (und verpflichtet sich dazu auch automatisch bei Eintritt in den Fanclub) das eigene personalisierte Fanclub-Shirt, den Mitgliedsausweis und das Armband bei der Fanclubleitung abzugeben. Dies gilt insbesondere auch für den sofortigen Selbstanschluss bei Verstoß gegen die Bestimmungen nach Nr. 2 der Satzung.
  • 10. Ein “Präsident” kann jederzeit bei Anwesenheit von 2/3 der Fanclubmitglieder neu, mit einfacher Stimmenmehrheit, gewählt werden. Ein Präsidentenwechsel ist der Fanclubleitung unverzüglich mitzuteilen.
  • 11. Ziel dieses Fanclubs ist es, ein breites Netzwerk aus Gleichgesinnten und Freunden zu sein. Hier schließt sich jegliche Form der Gewalt untereinander und gegenüber Dritten aus und wäre zudem ein schwerer Verstoß gegen die Philosophie unserer G.O.N.D.-Fangemeinschaft. Bei Vorfällen jeglicher Art, ist die Fanclubleitung zu informieren, sofern diese Vorfälle in Verbindung mit einem Clubtreffen oder in Kleidung des Fanclubs erfolgt sind. Eine solche Meldung muss unmittelbar vorgenommen werden. Sie kann jederzeit von jedem Mitglied an die Fanclubleitung herangetragen werden.
  • 12. Da wir speziell auch eine große Familie aus Freunden sein wollen, ist jedes einzelne Mitglied dieses Fanclubs angehalten, einem jeden anderen Mitglied, nach seinen persönlichen Möglichkeiten in der jeweiligen Situation, zu helfen.
  • 13. Diese Satzung kann je nach Erfordernis jederzeit verändert werden!
  • 14. Der gesamte G.O.N.D.-Fanclub wird sich einmal im Jahr zu einem großen Treffen zusammenfinden. Informationen dazu werden rechtzeitig von der Fanclubleitung verteilt und verbreitet. Zu diesem Treffen dürfen nur Mitglieder erscheinen!
  • 15. Fanclub-T-Shirts, Clubausweise und auch Armbänder dürfen unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben werden. Diese 3 Dinge dienen zur eigenen Legitimation, Clubmitglied zu sein. Im Idealfall sind diese Dinge immer zu tragen bzw. bei sich zu führen.
  • 16. Selbstveranstaltete Partys, Stammtische etc. im Namen der Ortsgruppe, sind vorab der Fanclubleitung immer mitzuteilen.

In keinem Fall soll eine Abgrenzung zu anderen, Nicht-Fanclubmitgliedern stattfinden, die trotzdem Fans und Freunde der G.O.N.D. sind. Eine Zweiklassengesellschaft ist nicht das Ziel dieses Fanclubs.

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